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Cannabiskonsum am Steuer

Derzeit gilt nach § 24a, Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG): “Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt.

Beratung

Der CSC-Niederrhein bietet verschiedenen Personenkreisen unterschiedliche Beratungen an. Was wir nicht anbieten: Gern beraten wir: