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Gesetzentwurf zur Legalisierung – der geleakte echte Entwurf

Hier ist er also, der erste und unverbindliche Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Legalisierung.

http://csc-nr.de/wp-content/uploads/2023/05/Gesetzentwurf-090523.pdf

In einigen Punkten mindestens unrund. Zum Beispiel klingt es als müssten wir Gras im Hochsicherheitstrakt anbauen, so verlautete gestern bereits die Tagespresse.

https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-leaglisierung-clubs-100.html

Abstandsregelung

250m Abstand zu Schulen Kindergärten und ähnlichen Orten und anderen von Kindern und Jugendlichen stark frequentierten Orten.

Muss ich nun immer tief in den Wald und darauf hoffen dort nicht in 250m einen Spielplatz zu finden? Diese Abstandsregelung ist schwer umsetzbar und noch schwerer kontrollierbar. Wie siehts denn in Städten wie Hamburg Berlin oder Karlsruhe aus?

Samen und Stecklinge

Aus dem Ausland darf ich Samen per Post nach D schicken. In D darf ich sie nur persönlich übergeben? Macht auch wenig Sinn.

Weiter sollen CSCs 7 Samen und 5 Stecklinge an jeden >18 abgeben dürfen Erwachsene dürfen aber nur 3 Blumen pro Jahr blühen lassen?

Wie bitte soll man das kontrollieren?

Synthetische Cannabinoide

(1)Die Herstellung und das Inverkehrbringen von ganz oder teilweise synthetisch
hergestellten Cannabinoiden, die nicht von § 2 Nummer 2 erfasst sind, sind verboten.

wenigstens klar verboten!!!

Nichtraucherschutz

Das Bundesnichtraucherschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung finden auf
das Rauchen und Verdampfen von Cannabis Anwendung.

Also wird es in Rheinland Pfalz und in BaWü und Hamburg erlaubt in Raucherkneipen (und sonst wo, wo Raucherkneipen erlaubt sind). Wohingegen es in NRW keine gibt. Hmmmmm.

Abgabe an Heranwachsende

(3)Heranwachsende dürfen nur Vermehrungsmaterial erwerben oder beziehen, die
nach ihren biologischen Eigenschaften in weiteren Entwicklungsstadien einen THC-Gehalt
von höchstens zehn Prozent aufweisen können.

Aufgrund dessen, wird der Schwarzmarkt weiter bestehen, wenn auch kleiner als bisher. Denn so müssen wir <21 ausschließen . Wir wollen nicht dafür garantieren, dass ein Gras nicht doch mal 10,01% THC hat und somit ist es einfacher die Heranwachsenden auszuschließen. Ist das Absicht der Regierung?

Wir würden nur hochwertiges Cannabis, frei jeglicher Zusatzstoffe züchten. Wir lieben das Produkt der Pflanze so wie es ist. Da es aber eine natürliche Pflanze ist, können Wirkstoffgehalte auch variieren.

Abgabe von Cannabis im privaten zum sofortigen Verbrauch gestattet

Die unentgeltliche, nicht-gewerbliche Abgabe von Cannabis aus dem privaten Eigenanbau an
Personen ab 18 Jahren im Bereich der Wohnung oder des befriedeten Besitztums zum
unmittelbar auf die Abgabe folgenden gemeinschaftlichen Eigenkonsum ist zulässig.

Konkret bedeutet das wohl, dass man in geselliger Runde einem Anwesenden Erwachsenen etwas geben dass diese/r dann sofort verarbeiten darf.

Insgesamt warten wir gespannt wie sonst etwas darauf, was nun weiter passiert.