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vorläufige Beitragsordnung Cannabis Social Club Krefeld – Stand 05.02.2024

Beitragsordnung

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§1

Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich im Voraus erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Eine Pflanze aufzuziehen dauert grob vier Monate, eine Mitgliedschaft muss daher längerfristiger Natur sein.

§2

Der Jahresbeitrag und einmalig die Aufnahmegebühr an den Verein, ist vorab in einer Summe zu entrichten. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem auf den bestätigten Aufnahmeantrag folgenden erfolgreichen Zahlungseingang. Bei Barzahlung sofort.

§2a

Neben dem jährlichen Mitgliedsbeitrag von derzeit geplanten 60 € wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 90 Euro erhoben.

§3

Mitglieder erteilen dem Verein zum Zwecke der Einziehung der Beiträge ein SEPA-Lastschriftmandat, richten einen Dauerauftrag ein oder bezahlen bei dem/der Schatzmeister/-in in BAR. Eingegangene Zahlungen werden vom Schatzmeister dokumentiert.

§4

Der Beitrag für eine Jahresmitgliedschaft beträgt:

60,00 Euro (5€ Monat)

§5

Hat ein Mitglied seinen Jahresbeitrag bis 01.02. des Kalenderjahres nicht entrichtet, wird es vom Vorstand abgemahnt. Erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung des Jahresbeitrags, informiert der Vorstand das Mitglied über drohenden Ausschluss wegen Beitragssäumigkeit. Erfolgt auch dann keine Zahlung, schließt der Vorstand das Mitglied nach angemessener Zeit aus. Über den Ausschluss von Mitgliedern wegen Beitragssäumigkeit informiert der Vorstand die folgende Mitgliederversammlung. Auszuschließende Mitglieder dürfen ihren Ausschluss auf der folgenden Mitgliederversammlung anfechten, sofern sie bis dahin fehlende Beiträge entrichtet haben.

§6

Diese Beitragsordnung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden. Entsprechende Anträge können von Mitgliedern bei dem Vorstand schriftlich eingereicht werden. Sie sind mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zu versenden.