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Buschmann sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: «Ich bin sehr zuversichtlich, dass eine pragmatischere Drogenpolitik zu einer Entlastung der Gerichte führen wird. Die geäußerte Skepsis des Richterbunds mag vielleicht auch daher rühren, dass man generell bei diesem Vorhaben politische Vorbehalte hat.»

Das Bundesjustizministerium will prüfen wie sich die Belastung der Justiz verändert also wie sich das Gesetz bewähren wird. Minister Buschmann geht davon aus, dass: «Wenn Menschen auf legale Weise Cannabis kaufen und konsumieren können, werden die Fälle weniger, die vor Gericht landen.»

Der Richterbund kritisierte das Cannabisgesetz in den selben Punkten wie wir auch. Natürlich aus einem anderen Blickwinkel. Aber die Punkte

  • Abstandsregelung
  • Besitzgrenzen
  • THC Grenzen

hierzu aus der Stellungnahme des Richterbundes

II. Das Cannabisgesetz führt nicht zu einer Einschränkung des
Schwarzmarktes; ganz im Gegenteil ist mit einer Zunahme des
Schwarzmarkes zu rechnen.

  1. Die fehlende Sanktionsdrohung lässt eine zunehmende Nachfrage
    – gerade durch Jugendliche – auch auf dem Schwarzmarkt erwarten.
    Es ist nicht zu erwarten, dass die Regelungen des Cannabisgesetzes den
    Schwarzmarkt eindämmen. Vielmehr ist mit einer ganz erheblichen Zunahme
    des Schwarzmarktes zu rechnen.
    Dem Cannabisgesetz zufolge wäre es nunmehr für jeden Bürger über
    18 Jahren legal – und für jeden jüngeren sanktionslos –, 25 Gramm Cannabis
    für den Eigenkonsum zu erwerben und zu besitzen. Dies gilt unabhängig von
    der Herkunft des Cannabis. Legal wäre auch der Erwerb auf dem
    Schwarzmarkt (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 CanG-E, S. 128). Der Anreiz, bis zu 25 Gramm
    Cannabis trotz legaler Beschaffungsmöglichkeit auf dem Schwarzmarkt zu
    beziehen, ist für Konsumenten enorm hoch. Denn ein Erwerb in einer
    Anbauvereinigung setzt eine Mitgliedschaft voraus und damit eine aktive
    Mitwirkung am Cannabis-Anbau (§ 17 Abs. 2 CanG-E). Beim Erwerb auf dem
    Schwarzmarkt hingegen vermeidet der Käufer eine Registrierung und muss
    keinerlei Mitwirkungsleistungen erbringen.

Wie bitte soll der Schwarzmarkt zulegen, wenn er aktuell 100% besitzt? Richtig ist auch aus unserer Sicht, dass Heranwachsende von 18-21 weiterhin das für sie interessantere Angebot auf dem Schwarzmarkt finden. Da sie in einem Club legal ja nur maximal 10% THC-haltiges Weed bekommen sollen und Jugendliche im Experimentierdrang sich da garantiert nicht einschränken lassen wollen. Entweder wird doppelt so hoch dosiert oder aber sich am Schwarzmarkt bedient. Dass wird das Gesetz unter anderem in der vorliegenden Form auslösen.

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