Es scheint als würde sich die Regierung auf 3,0ng einigen. CDU /CSU wollen 1ng, AfD 2ng. Unserer Meinung nach immer noch deutlich zu niedrig, so werden immer noch nüchterne Fahrer erfasst.
Lest dazu mehr bei lto.de
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/cannabis-verkehrsausschuss-anhoerung-thc-grenzwert-drogen-strassenverkehr-legalisierung/
Hanfverband verweist auf Kanada
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/cannabis-verkehrsausschuss-anhoerung-thc-grenzwert-drogen-strassenverkehr-legalisierung/
Beim Hanfverband, der die Interessen der Cannabis-Konsumenten vertritt, hofft man unterdessen, dass der SPD-Vorschlag nicht das letzte Wort ist: “3,0 ng/ml als einziger Grenzwert wäre eine minimale, mutlose Lösung, die im internationalen Vergleich immer noch recht repressiv wäre und immer noch dazu führen würde, dass einigen nüchternen Fahrern eine Drogenfahrt unterstellt würde”, kritisierte Hanfverband-Geschäftsführer Georg Wurth. Da klar sei, dass es den einen, wissenschaftlich eindeutig definierbaren Grenzwert nicht gebe, unterhalb dessen eine Wirkung ausgeschlossen und oberhalb dessen jeder Fahrer berauscht sei, plädierte Wurth dafür, sich ein Beispiel an Kanada zu nehmen.
Dort hatte man im Zuge der Legalisierung 2018 zwei Grenzwerte eingeführt: 4 ng/ml und 10 ng/ml Blutserum. Unterhalb von 4 ng THC im Blutserum werde nicht von einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit ausgegangen, so Wurth. Und erst ab 10 ng könne eine Fahrt auch ohne Ausfallerscheinungen geahndet werden, weil dann von einem zeitnahen Konsum vor der Fahrt ausgegangen werde.
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