Prohibition 2.0 – Pro Haushalt dürfen vier Cannabispflanzen aus Samen angepflanzt werden. Der persönliche Konsum zu Hause wird erlaubt. In der Öffentlichkeit aber bleibt das verboten.
Die Geldstrafe für den Besitz von Cannabis in der Öffentlichkeit wird bei einer Menge bis zu drei Gramm auf 25 bis 500 Euro reduziert.
Und noch schlimmer:
Bei mehr als drei Gramm droht ein Strafverfahren mit bis zu sechs Monaten Haft oder 2.500 Euro Geldstrafe. Das Aufziehen von vier Pflanzen pro Haushalt ist nur erlaubt, wenn diese von außen nicht sichtbar sind.
Also zuhause anbauen ist ok, hinaus gehen und sich mit Freunden am WE treffen und ein paar Joints zu rauchen, wird dann mit bis zu 6 Monaten Knast belohnt?
und schließlich das?
Passend dazu kommentiert die Berichterstatterin des Justizausschusses, Josée Lorsché von den Grünen, dass der jetzt eingeschlagene Weg erst der Beginn der Veränderungen bezüglich der Cannabispolitik in Luxemburg wäre. Der beschlossene Gesetzesentwurf sei bloß die „erste Etappe“, den Umgang mit dem natürlichen Rauschmittel zu verändern. Man wolle auf längere Sicht staatlich kontrollierte Produktionsketten entwickeln und einen staatlich kontrollierten Verkauf von Cannabis genehmigen. Würde die Produktion unter staatlicher Kontrolle geschehen, hätte man schließlich weitaus mehr Möglichkeiten, die Qualität des Cannabis und die Menge des berauschenden Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol zu kontrollieren.
Zuerst bestraft man Konsumenten mit bis nur noch 6 Monaten Knast und wer dann trotzdem künftig noch Cannabis konsumieren möchte darf es dann im Shop um die Ecke kaufen – aus staatlicher Quelle? Das ist ein Witz, liebe Nachbarn, leider kein Guter 🙁
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