https://www.gruenhorn.de/blog/cannabis-als-medizin-kostenuebernahme-krankenkasse
Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen besteht bei Erfüllung folgender Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch auf Kostenübernahme für Cannabis als Medizin.. Die hierfür vorgegebenen Voraussetzungen legt § 31Abs.6 des SGB V (5. Sozialgesetzbuch) fest. Zu diesen zählen:
- Die Erkrankung des/der Patient:in muss schwerwiegend sein.