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Die Frankfurter Rundschau kocht bekannte Weisheiten auf zur Verkehrsregelung

https://www.fr.de/wirtschaft/cannabis-legalisierung-thc-strassenverkehr-autofahren-regelungen-gesetz-grenze-news-92273865.html

Leider auch hier der seit der Vorstellung des Entwurfes vom Ende April nichts wirklich neues. Nach wie vor keine Änderung bekannt. “Einig” sind sich alle Experten (wie im Übrigen auch wir selbst!) “berauschte Fahrer gehören nicht hinters Steuer”.

Weiterhin herrscht Einigkeit dass eine Änderung her muss. Die 1ng Grenze ist viel zu eng bemessen und erfasst Personen die seit Tagen! nüchtern sind.

Und mir ist ein Autofahrer lieber der am Vorabend völlig breit eingedöst ist als der selbe Fahrer der sich nach schwerster Zecherei am Vorabend ans Steuer setzt. Der vormals bekiffte Fahrer ist üblicherweise ausgeschlafen wieder einsatzfähig der Rauschzustand nach einigen Stunden vorbei. Der vormals alkoholisierte Fahrer leidet häufig wenigstens unter starkem “Kater” also Übelkeit, Kopfschmerzen, Schlappheit, usw.

Problem dabei, der oder diejenige bei denen THC >1ng nachgewiesen werden kann kriegen Fahrverbot+Punkte+MPU+Geldstrafen, der gerade mal so nüchterne, ex-alkoholisierte Fahrer darf seine Fahrt fortsetzen.

Werde bei Zeiten mal einige Studien für euch heraussuchen zum Thema THC Abbau, THC Rauschdefinition und verwandtes. Mal gucken was die Wissenschaft so preis gibt.