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Gestern wurde im Bundesgesetzblatt die 5. Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) verkündet (BGBL. 2024 I Nr. 210).

Durch Erweiterung der Stoffgruppen werden nun u.a. folgende Stoffe erfasst:

  • das synthetische Cannabinoid ADMB-D-5Br-INACA,
  • Hexahydrocannabinol (HHC) und davon abgeleitete Derivate (HHC-AC, HHC-H und HHC-P),
  • das psychoaktiv wirkende Benzodiazepin Gidazepam,
  • neue LSD-Derivate wie 1 D LSD, 1-(2-Thienoyl)-LSD und weitere LSD-Precursor.

Der Verkauf von Süßigkeiten mit HHC (sog. Edibles) ist damit aber jetzt strafbar nach § 4 NpSG.

Wir sind zwar keine Freunde von HHC Produkten, ob aber immer neue Verbote von Stoffen der richtige Weg sind, bezweifeln wir erheblich.

Ein Gedanke zu „HHC seit 27.06.2024 in Deutschland verboten“

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