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Klar zu erwarten:

Auszug aus der STELLUNGNAHME der ABDA

Die ABDA lehnt die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken aus fachlichen Gründen ab.

Sollte das Cannabisanbaugesetz (CanAnbauG) in der geplanten Form verwirklicht werden,
regen wir an, den derzeit verwendeten Begriff des Beipackzettels zu ersetzen, um die Verwechslung mit der Packungsbeilage auszuschließen, die umgangssprachlich als Beipackzettel
bezeichnet wird.

https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/Stellungnahmen/2023/20230724-ABDA-Stellungn-RefE_CanG.pdf

Im weiteren lehnt der ABDA eine Neuregelung des Medizinalcannabis ab.

Sollte der Gesetzgeber insofern an der grundsätzlichen Freigabe von Cannabis und der Streichung im Betäubungsmittelgesetz festhalten, fordern wir, von der Schaffung einer eigenständigen neuen Rechtsmaterie abzusehen, die den Verkehr mit Medizinal-Cannabis regelt.
Sofern für Medizinal-Cannabis in Anlehnung an die bisherigen betäubungsmittelrechtlichen
Vorschriften weiterer arzneimittelrechtlicher Regelungsbedarf gesehen wird, fordern wir, diese
Regelungen ergänzend im Arzneimittelgesetz sowie den darauf basierenden Rechtsverordnungen zu regeln.

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