Stellungnahme des BVKJ vom 24.07.2023
Stellungnahme Kinder und Jugendärzte
Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG KJPP), des Berufsverbands für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland (BKJPP) und des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ)
https://bvkj-store.fra1.digitaloceanspaces.com/files/2023_07_24_Gemeinsame_STN_Cannabisgesetz_fin02_ed890d21d8.pdf
zum „Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften Cannabisgesetz – CanG)“
“Wir lehnen den Referentenentwurf eines „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG)“ entschieden ab. Aus Sicht von DGKJP, DGKJ, BAG KJPP, BKJPP und BVKJ führen die Legalisierungspläne der Bundesregierung zu einer Gefährdung der psychischen Gesundheit und der Entwicklungschancen junger Menschen in Deutschland.”
Aus Sicht des Berufsverbandes der Kinder und Jugendärzte in Deutschland so sicher nachvollziehbar.
Unsere Meinung dazu
Dennoch gehen die Ärzte von falschen Annahmen aus. Denn
Suchtprävention habe in der Vergangenheit erwünschte Effekte gezeigt, wenn sie auf eine strikte Angebotsreduzierung zielt. Den Markt suchterzeugender Substanzen zu erweitern und auf eine schadenbegrenzende Beeinflussung von Gefährdeten und Konsumierenden durch Verhaltensprävention zu setzen, habe sich demgegenüber als kaum wirksam herausgestellt.
Nicht einmal in Strafvollzugsanstalten kann eine strikte Angebotsreduzierung durchgesetzt werden. In einer freien Gesellschaft aber wird es immer Wege geben und gab es schon immer Wege sich alles Mögliche zu beschaffen. Im Gegensatz zum restriktiven Modell des Staates reagiert der Schwarzmarkt umso flexibler.
Allenfalls die verpflichtende Teilnahme an Frühinterventionsprogrammen anstelle einer strafrechtlichen Verfolgung von Kindern und Jugendliche, die nach diesem Gesetzentwurf auch weiterhin kein Cannabis besitzen und konsumieren dürfen, ist aus unserer Sicht ein richtungsweisender Ansatz.
Ein teilweise vernünftiger Ansatz. Ja, die strafrechtliche Verfolgung muss eingestellt werden. Der Verbot des Besitzes und Konsums oder der Einschränkungen von Cannabis durch Jugendliche und Heranwachsende unter 21 wird nur dazu führen, dass sich diese Personen ihr Gras weiter vom Schwarzmarkt besorgen. Siehe Chart oben.
Die Forderungen der Suchtfachgesellschaften (DG-Sucht, DGS, dgsps) und der DHS (vgl. „Positionspapier zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken “DG-Sucht, DGS, dgsps, & DHS, 2022) werden mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung überwiegend nicht berücksichtigt: (a) Priorisierung und Ausbau der Jugendschutzes sowie Maßnahmen der strukturellen Prävention durch Begrenzung von Öffnungszeiten und Anzahl der Verkaufsstellen, legale Abgabe von Cannabis erst ab dem 21. Lebensjahr, Mengenbegrenzungen beim Verkauf sowie Begrenzung der THC-Gehalte in Produkten bei 15 Prozent, Verbot jeglicher Werbung, Produktanbau und Vertrieb allein durch staatliche Stellen, (b) konsequente Unterbindung illegalen Handels, (c) Verwendung der Steuereinnahmen für verbesserte und zusätzliche Maßnahmen in Prävention, Früherkennung, Frühintervention, Beratung, Begleitung und Behandlung, Versorgungs- und Therapieforschung im Bereich der cannabisbezogenen Störungen, (d) Erweiterung des bundesweiten Drogen- und Gesundheitsmonitorings sowie (e) Einrichtung einer ständigen Expert:innengruppe als Beratungsgremium der Bundesregierung.
zu a) Wir sehen keinen Zusammenhang von Öffnungszeiten für Clubs oder Geschäfte und der Anzahl dieser mit dem Kinder und Jugendschutz. die Begrenzung des THC Gehaltes führt zu einer Erhöhung der Dosierung. Verbot jeglicher Werbung können wir so akzeptieren. Den Produktanbau staatlich leisten zu wollen ist kontraproduktiv. Wer soll das Gras dann kaufen und wir wetten der Dealer bietet dann besseres günstiger an.
zu b) sehen wir exakt genau so
zu c) gerne, genau da gehören Steuereinnahmen, die mit dem Verkauf von Cannabis erzeugt werden, auch hin.
zu d) auch hier absolute Zustimmung
zu e) unbedingt! eine echte Expertengruppe muss und wird alle objektiven Tatsachen berücksichtigen und eine Gleichstellung nach Gefährdungspotenzial erreichen.
In 4 von diesen 5 Punkten stimmen wir den Kinder- und Jugendärzten zu. Keine schlechte Ausgangsposition eine Einigung zu erzielen.
In der Zusammenfassung hingegen
Darüber hinaus zeigt sich in den USA und in Kanada, dass die mit der Legalisierung angestrebte Austrocknung des Schwarzmarktes nicht gelingt. Konsumierende beschaffen sich die Cannabisprodukte zu einem nicht geringen Anteil auch weiterhin über illegale Quellen.
wird pauschal falsch zusammengefasst. Denn hier muss unbedingt auf die USA und Kanada im Einzelnen gesehen werden.
Siehe hier:
“Most cannabis consumers perceive legal cannabis to be more convenient, safer to consume, better quality and more expensive than illegal cannabis (Wadsworth et al., 2022). However, more frequent consumers had less favourable perceptions of these factors than less frequent consumers.
The 2021 Canadian Cannabis Survey (CCS) found that 90 per cent of respondents reported accessing cannabis products through legal sources (Health Canada, 2021). This suggests reasonable access to legally available cannabis for people living in Canada.”
https://ccsa.ca/sites/default/files/2023-03/Cannabis-Legalization-Legal-Access-and-Illegal-Market-policy-brief.pdf